Hierunter versteht man die fachgerechte Sicherheitsprüfung von Elektro-geräten (Betriebsmitteln) nach Instandsetzung/Reparaturvorgängen sowie ferner so genannte Wiederholungsprüfungen von ortsveränderlichen elektro-nischen Betriebsmitteln.
Sind erkennbare Gehäusebeschädigungen vorhanden?
Sind äußere Mängel an Leitungen/Anschlüssen vorhanden?
Gibt es Mangelerscheinungen am Biegeschutz oder der Zugentlastung von Anschlussleitungen?
Finden sich Spuren von Überlastungen oder unsachgemäßem Gebrauch?
In welchem Zustand sind die Abdeckungen?
Gab es unzulässige Eingriffe, Änderungen oder Erweiterungen?
Finden sich sicherheitsbeeinträchtigende Verschmutzungen oder Korrosionserscheinungen?
Zustand der Luftfilter wird festgestellt, Prüfung der Kühlöffnungen
Sind wichtige Aufschriften gut lesbar bzw. überhaupt vorhanden?
Sodann erfolgt der eigentliche Messvorgang mit folgenden Inhalten:
Prüfung von Widerstand bzw. Durchgängigkeit der Schutzleiter
Nachweis des Isolationswiderstandes (entsprechend der Schutzklasse bei geschlossenen Schaltern)
Messen des Ersatzableitstromes (selbst bei guten Werten für den Isolationswiderstand)
Sofern der Isolationswiderstand nicht oder nicht ausreichend aussagekräftig gemessen werden kann, wird der Differenz- und Schutzleiterstrom gemessen, ferner der Berührungsstrom
Im Falle der Schutzkleinspannung werden Grenzwerte überprüft
Durchführung einer Funktionsprüfung
Bei so genannten selektiv vorgeschalteten FI- Schutzschaltern (PRCD: portable residual current protective device) finden gesonderte Messungen statt:
Betätigung von Prüftastern & mechanischer Test
Auslösestrom <30 mA (bei RCD/PRCD) sowie Typ 0,5 A < 500 mA
Berührungsspannung < 48V~
Auslösezeit < 300ms
bei ausgelösten FI-Schutzschalter allpolige Abschaltung
Aus Gründen der Dokumentation sowie des Nachweises müssen für sämtliche elektr. Betriebsmittel sowohl Mess- als auch Prüfprotokolle angelegt werden. Diese sind zudem mit einer Prüfnummer zu versehen. Diese Protokolle werden darüber hinaus elektr. gespeichert, sodass sie zu jeder Zeit einsehbar sind. Sollte es zu einem Unfall kommen, so erlangen diese Protokolle für den Betreiber eine rechtliche Relevanz. Im Schadensfall muss bzw. kann er so nachweisen, ob er seinen Sorgfaltspflichten wie gesetzlich vorgeschrieben nachgekommen ist.
Die bestehenden gesetzlichen Anforderungen im kompakten Überblick
Bis dato wurden die Prüfvorgaben für Arbeitsmittel in unterschiedlichen Vorschriften ‚starr‘ festgelegt. Seit Oktober 2002 jedoch wird diese unübersichtliche Vielzahl in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zusammengefasst. Im Zuge von Gefährdungsbeurteilungen muss jeder Arbeitgeber jetzt selbst ermitteln, in welchem konkreten Umfang seine Arbeitsmittel prüfbedingt sind. Er muss sich abgesehen davon um die Prüffristen als auch die vorgesehene Qualifikation der Prüfer/Elektrofachkräfte kümmern. Hierbei hat er sich am ‚Stand der Technik‘ zu orientieren. All dies bedeutet einen größeren Spielraum für Arbeitgeber hinsichtlich des betrieblichen Arbeitsschutzes, im Gegenzug hat er aber auch eine wesentlich größere Eigenverantwortung samt möglicher Konsequenzen zu tragen.
Wir setzen uns für Ihre Sicherheit ein!
Schon seit April 1979 ist die so genannte Wiederholungsprüfung für Elektroanlagen und -geräte gemäß DGUV 3 / BGV A3 verpflichtend. Grundlage für solche Überprüfungen ist die genannte Unfallverhütungsvorschrift DGUV 3 / BGV A3 der Berufsgenossenschaften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Die Prüfung der Geräte dient u.a. dazu, Betreiber vor mitunter gravierenden wirtschaftlichen Schäden zu schützen, die durch defekte bzw. nicht geprüfte Geräte entstehen. Eine spezielle Brandschutzversicherung greift z.B. nicht, wenn der Brand auf ausgebliebene Sicherheitsüberprüfungen zurückzuführen ist. Berufsgenossenschaften schließen darüber hinaus die Haftung aus, sofern Personen durch ein fehlerhaftes und ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder im schlimmsten Falle sogar zu Tode kommen. Verstöße gegen eingängige Unfallverhütungsvorschriften werden als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro belegt. Diese Vorschrift findet sich auch im siebten Sozialgesetzbuch (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII).
Damit es gar nicht erst so weit kommt, sollten Sie alle Ihre Geräte gemäß den Bestimmungen regelmäßig von einem Fachbetrieb überprüfen lassen. Der Nachweis entbindet von der Haftung und er verleiht Sicherheit in vielfacher Hinsicht. Die Kosten für solche Routineüberprüfungen stehen in keinerlei Relation zu den etwaigen Kosten aus einem Schadensfall. Prinzipiell müssen alle elektrischen Geräte geprüft werden, die mittels Stecker und Steckdose in Betrieb genommen werden. Hierzu zählen ganz konkret: Drucker, Scanner, PCs, Verlängerungskabel, Küchengeräte, Schredder, elektrische Pflegebetten usw. Denken Sie auch an elektrische Werkzeuge wie Bohrmaschinen, Lötgeräte, Elektrotacker, Schleifmaschinen, Flexgeräte, Schweißgeräte usw.
Welche Ziele verfolgt die Wiederholungsprüfung?
Hierbei sollen in erster Linie etwaige Abnutzungen oder Schäden frühzeitig erkannt werden, vor allem, wenn diese sicherheitsrelevant sind. Darüber hinaus soll ein in punkto Sicherheitstechnik einwandfreier Zustand des jeweiligen Gerätes bescheinigt werden, sodass es weiterhin bedenkenlos benutzt werden kann. Die Wiederholungsprüfung gliedert sich in die Sichtprüfung, die Messung sowie die abschließende Funktionskontrolle.
Hierbei soll festgestellt werden, ob das zu prüfende Gerät keine erkennbaren äußeren Mängel ausweist, die sicherheitsrelevant sind. Isolierungen nehmen hierbei eine Schlüsselrolle ein. Danach muss auch der Zustand der Zugentlastung sowie der Biegeschutz von der Anschlussleitung mittels Handprobe und visueller Inspektion überprüft werden. Mögliche Anzeichen von unsachgemäßem Gebrauch sind ebenfalls zu beachten.
In Abhängigkeit vom Gerätetyp (Schutzklassenzuordnung) müssen folgende Messungen vom Elektrofachmann durchgeführt werden:
Widerstandsmessung des Schutzleiters
Messung des Ersatzableitstromes
Isolationswiderstandsmessung
Messung von Berührungsstrom und Schutzleiter- bzw. Differenzstrom
Nach den beiden vorangegangen Durchgängen kann nur die Funktionsprüfung mittels Erprobung erfolgen. So kommt es zu einer abschließenden Beurteilung: Als bestanden gilt die Prüfung, sofern alle vorgesehenen Teilprüfungen erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Ist dies nicht der Fall, so darf das Gerät nicht mehr verwendet werden. Gemäß DIN VDE 0701 muss es fachgerecht Instand gesetzt werden.
Überblick über die Richtwerte für Prüffristen von ortsveränderlichen Geräten:
1) 6 Monate für ortsveränderliche elektr. Betriebsmittel
2) 6 Monate für Anschluss- bzw. Verlängerungsleitungen samt Steckvorrichtungen
3) 12 Monate für Anschlussleitungen mit Stecker
4) 2 Jahre für bewegliche Leitungen mit Stecker sowie Festanschluss (sollte eine Fehlerquote unter 2 % erreicht werden, so kann die Prüffrist dementsprechend verlängert werden).
Überblick für die Richtwerte zu ortsfesten Anlagen und Betriebsmitteln:
1) 4 Jahre für elektr. Anlagen & ortsfeste Betriebsmittel
2) 1 Jahr für elektr. Anlagen/ortsfeste Betriebsmittel besonderer Art (vergl. hierzu DIN VDE 0100 Gruppe 700)
In zeitgemäßen Managementsystemen nimmt die Dokumentation einen wichtigen Stellenwert ein. So kann der Verantwortliche ggf. zu jeder Zeit konkret und schnell nachweisen, dass er seine Pflichten korrekt erfüllt hat.
Darüber hinaus erlaubt die gezielte Analyse der Daten zusätzliche Einblicke:
Wie können Fehler zukünftig vermieden werden, die häufig auftreten?
Genügen alle Geräte den konkreten Umgebungsanforderungen?
Sind die Prüfintervalle ausreichend groß dimensioniert?
Was ist mit defekten Geräten geschehen?
Wann wurden die Geräte von wem fachgerecht repariert?
Durch eine solch vollständige Dokumentation erhalten Entscheidungsträger eine vollständige und übersichtliche Darstellung aller vorhandenen elektr. Verbraucher (=> Kostencontrolling). Ein solches Instrument kann also sehr wertvolle Daten für das Controllingsystem bereitstellen.
Messprotokolle und ihre rechtliche Bedeutung
Die rechtliche Relevanz von Mess- sowie Prüfprotokollen zeigt sich vor allem dann, wenn es zu einem Unfall kommen sollte. Im Zuge von Schadensprozessen muss der Verantwortliche nachweisen, dass er seine Sorgfaltspflichten allumfassend und fristgerecht erfüllt hat. Kann er dies mit professionellen Dokumenten, so ist nicht mit einer strafrechtlichen Verurteilung zu rechnen. Ein Messprotokoll gilt somit gewissermaßen als Beweisurkunde, die gut ausbewahrt werden sollte. Auch Kennzeichnungen an den geprüften Geräten sind eine aussagekräftige Hilfe.
Wir überlassen bei den anstehenden Prüfungen nichts dem Zufall und sorgen mittels modernster Messtechnik für Präzision und Zuverlässigkeit. Kennzeichnungen nehmen wir durch Badecodeetiketten und -leser durch, um Betriebsmittel schnell identifizieren zu können. In diesem Kontext kümmern wir uns auch um die automatische Erstellung von Terminlisten, sodass alle Abläufe und Pflichten exakt geplant und bestens koordiniert werden können.
Wenden Sie sich noch heute an die Elektrofachexperten von Elektrohäusle, um Überprüfungen gemäß BGV A3 samt Dokumentation und Gerätekennzeichnung durchführen zu lassen. Wir erstellen Ihnen sehr gerne ein individuell zusammengestelltes Angebot!