BetrSichV §3 § 14 BetrSichV

Gefährdungsanalyse Prüffristen

Gefährdungsanalyse und Prüffristenermittlung für elektrische Arbeitsmittel gemäß §3 und §14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Gemäß §3 der Betriebssicherheitsverordnung ist der Arbeitgeber bzw. Betreiber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für eingesetzte Arbeitsmittel durchzuführen. Ziel ist es, mögliche Gefährdungen bei der Verwendung elektrischer Arbeitsmittel zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.

Im Rahmen dieser Gefährdungsanalyse werden insbesondere folgende Aspekte bewertet:

1. Art des Arbeitsmittels

  • Elektrische Geräte und Betriebsmittel (z. B. Maschinen, Verlängerungsleitungen, ortsveränderliche  Geräte).


2. Einsatzbereich und Nutzung

  • Büro- und Verwaltungsbereiche

  • Werkstatt- und Produktionsbereiche

  • Baustellen oder raue industrielle Umgebung

3. Umgebungsbedingungen

  • Mechanische Beanspruchung

  • Feuchtigkeit oder Nässe

  • Staub oder Verschmutzung

  • Temperatur- und Witterungseinflüsse

4. Nutzungshäufigkeit

  • gelegentliche Nutzung

  • regelmäßiger Einsatz

  • dauerhafter oder intensiver Betrieb

5. Erfahrungswerte aus bisherigen Prüfungen

  • festgestellte Mängel

  • Reparaturen oder Ausfälle

Zustand der Betriebsmittel

Auf Grundlage dieser Gefährdungsbeurteilung werden gemäß §14 BetrSichV die Art, der Umfang sowie die Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen elektrischer Arbeitsmittel festgelegt.

Die Prüfungen werden durch eine zur Prüfung befähigte Person durchgeführt. Ziel ist es, sicherheitsrelevante Mängel frühzeitig zu erkennen und Gefährdungen für Beschäftigte und Dritte zu vermeiden.

Die festgelegten Prüffristen werden dokumentiert und regelmäßig überprüft. Änderungen der Einsatzbedingungen, neue Erkenntnisse aus Prüfungen oder festgestellte Mängel können eine Anpassung der Prüffristen erforderlich machen.

Durch diese systematische Gefährdungsanalyse wird sichergestellt, dass elektrische Arbeitsmittel jederzeit den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung sowie den geltenden technischen Regeln entsprechen.

Prüffristen:

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Alte Talstr. 19, 70794 Filderstadt

Genfer Weg 6, 70565 Stuttgart